Das Bundesverkehrsministerium reagierte nun auf die Kritik, dass das geplante PKW-Maut-Gesetz eine dreizehnmonatige Vorratsdatenspeicherung nahezu des gesamten PKW-Verkehrs auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen erlaubt (siehe Blog-Beitrag vom 1. November). Das Ministerium behauptet nun, es solle nur der Umstand gespeichert werden, dass ein Computer meint, ein bestimmtes Nummernschild an einem bestimmten Tag auf einer mautpflichtigen Strecke […]
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Update: Das Maut-Gesetz analysiert: Es bleibt bei 13 Monaten Vorratsdatenspeicherung auf den Straßen
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